„Ich möchte allen Menschen unabhängig vom Einkommen Hilfe anbieten. Selber war ich arbeitlos nach dem Studium. Diese Erfahrung war prägend. Deshalb bin ich mit ganzem Herzen Anwalt im Sozial- und Arbeitsrecht.“
Anwalt Arbeitsrecht Berlin Imanuel Schulz | Fachanwalt Rudolph
Anwalt Kündigung Berlin
Anwalt Arbeitsrecht Berlin Kündigung
Anwalt Arbeitsrecht bei Kündigung.
Ihr Erfolg durch Spezialisten in diesem Rechtsgebiet
Ihr Erfolg durch Spezialisten in diesem Rechtsgebiet
Anja Rudolph
Rechtsgebiete:
Anwalt Sozialrecht und Sozialrecht
Imanuel Schulz
Rechtsgebiete:
Anwalt Arbeitsrecht und Sozialrecht
Fortbildung: Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltskurs Sozialrecht 2015 im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Sozialrecht.
„Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.“
Ringo Knetsch
Rechtsgebiete:
Anwalt Arbeitsrecht und Sozialrecht
„Als Fachanwalt für Sozialrecht helfe ich vielen Mandanten seit Jahren vertrauensvoll und erfolgreich durch die Vertretung gegenüber den Berliner Behörden. Das Arbeitsrecht kann man davon thematisch nicht trennen.“
Magdalena Gwizdz
Rechtsgebiete:
Anwalt Arbeitsrecht und Sozialrecht
Spezialisiert auf Kündigungen im Arbeitsrecht.
„Ich weiß aus dutzenden von Kündigungen im Arbeitsrecht und hunderten von gewonnen Fällen gegen die Arbeitsagentur, wie ich Ihnen helfen kann: Eine ehrliche Analyse Ihres Problems und eine durchdachte Lösung führen zu einer durchsetzungsstarken Umsetzung. Ich bin an Ihrer Seite gegen Ihren Arbeitgeber.“
Nicolei Huthmann
Rechtsgebiete:
Anwalt Arbeitsrecht und Sozialrecht
Ehemaliger Mitarbeiter Bundesagentur für Arbeit.
„Recht bedeutet nicht immer Gerechtigkeit. Ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.“
Abmahnung & Kündigung
Hier sind Sie richtig, falls Sie eine Abmahnung oder Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Bei Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten Sie im Rahmen unserer
Möglichkeiten einen kurzfristigen Termin bei einem unserer Rechtsanwälte im Arbeitsrecht um sofort rechtliche Schritte einzuleiten.Die Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht ist für Arbeitnehmer im Rahmen der Beratungshilfe (BerHG) immer kostenlos.
Unwirksame Kündigung durch Ihren Arbeitgeber
Für die meisten Menschen ist der Arbeitsplatz die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz und deshalb von herausragender Bedeutung. Genau aus diesem Grund ist die Kündigung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber nur aus ganz bestimmten, im Gesetz festgelegten und durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung näher beschriebenen Gründen zulässig.
Daneben gibt es noch viele weitere rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung des Arbeitgebers scheitern kann. Viele Kündigungen sind z.B. deshalb unwirksam, weil zwingende Formvorschriften nicht eingehalten wurden. Hat der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen, bedeutet dies also noch lange nicht, dass damit das Arbeitsverhältnis auch tatsächlich beendet ist.
Kündigungsschutzklage & Abfindung
Ein Arbeitnehmer hat verschiedene Möglichkeiten, um auf eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung zu reagieren. Es kann sich z.B. lohnen, vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage um den Arbeitsplatz zu kämpfen oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erstreiten. Es kann aber in einigen Fällen auch ratsamer sein, sich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu einigen, um sich so für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz frei zu machen. Durch die Individualität eines jeden Falls, ist es Ratsam eine Rechtsberatung durch einen Anwalt im Arbeitsrecht wahrzunehmen.
Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, können wir u.a. folgendes für Sie tun:
- Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung
- Prüfung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage
- Aushandeln einer Abfindung
- Aushandeln eines Aufhebungsvertrages bzw. Abwicklungsvertrages
- Beratung über die sozialrechtlichen Folgen einer Kündigung (Sperrzeit beim Arbeitslosengeld usw.)
- Geltendmachung von Ansprüchen, die mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängen (ausstehende Gehalts- und Provisionszahlungen, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis, Karenzentschädigung)
Vereinbaren Sie jetzt einen kurzfristigen Termin im Arbeitsrecht oder nutzen Sie unsere Online Vorprüfung im Arbeitsrecht. Als Arbeitnehmer erhalten Sie bei uns im Rahmen der Beratungshilfe eine kostenlose Beratung im Arbeitsrecht.
Ablauf des Mandats am Beispiel einer Kündigung
Die Bearbeitung eines Kündigungsschutzmandats vollzieht sich bei uns in der Regel in den folgenden Schritten:
1. GEMEINSAME AUFARBEITUNG DES KÜNDIGUNGSSACHVERHALTS
Eine gründliche Aufarbeitung des Sachverhalts ist die wesentliche Voraussetzung, um die Wirksamkeit einer Kündigung beurteilen und damit die Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzprozesses bzw. von Verhandlungen über eine Abfindung einschätzen zu können. Ganz am Anfang eines Kündigungsschutzmandats steht deshalb die Zusammenstellung sämtlicher Informationen, die für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung von Bedeutung sein können. Zu diesem Zweck ist die Vereinbarung eines Besprechungstermins vor Ort in Berlin sinnvoll. Die Besprechung kann auf Wunsch auch telefonisch erfolgen.
2. STELLUNGNAHME ZUR WIRKSAMKEIT DER KÜNDIGUNG
Nach der Erarbeitung des Sachverhalts erläutern wir Ihnen, ob die von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung als wirksam anzusehen ist oder nicht. Zugleich geben wir Ihnen eine Einschätzung bezüglich der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
3. BERATUNG ÜBER DIE VERSCHIEDENEN VORGEHENSMÖGLICHKEITEN
Im Anschluss an unsere Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der Kündigung beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten eines Vorgehens gegen die Kündigung sowie über die unterschiedlichen Ziele, die von Ihnen bei einem Vorgehen gegen die Kündigung verfolgt werden können.
4. AUFKLÄRUNG ÜBER GGF. ANFALLENDE KOSTEN
Selbstverständlich klären wir Sie über die ggf. entstehenden Kosten (Rechtsanwalts- und ggf. Gerichtskosten) auf. Die Höhe der Rechtsanwaltskosten ist gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auf Wunsch erhalten Sie einen Ausdruck über die in Ihrem konkreten Fall anfallenden Rechtsanwaltskosten.
Außerdem werden wir klären, ob Sie ggf. einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellt das Kostenrisiko für Sie grundsätzlich kein Problem dar. Bei einer Kündigung übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel sämtliche anfallenden Kosten.
5. ERARBEITUNG EINER STRATEGIE FÜR DAS WEITERE VORGEHEN
Nach der Aufklärung über das Kostenrisiko steht die Entscheidung darüber an, ob Sie überhaupt gegen die Kündigung vorgehen wollen oder nicht.
Haben Sie sich zu einem Vorgehen gegen die Kündigung entschieden, muss von Ihnen die weitere Entscheidung getroffen werden, ob Sie in erster Linie den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes anstreben oder lieber gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden wollen. Ist diese Entscheidung vom Grundsatz her gefallen, legen wir im Anschluss gemeinsam eine Strategie fest, um das von Ihnen gewünschte Ziel zu erreichen.
6. ERHEBUNG DER KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE BZW. VERHANDLUNGEN MIT IHREM ARBEITGEBER
In vielen Fällen ist als nächster Schritt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage erforderlich. Grund dafür ist, dass eine Kündigung „automatisch“ als wirksam gilt, wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhebt. Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung an schweren Mängeln leidet und offensichtlich unwirksam ist.
Auf eine Kündigungsschutzklage kann nur dann verzichtet werden, wenn es gelingt, bereits vor Ablauf der 3-Wochen-Frist eine außergerichtliche
Benötigte Unterlagen für den Termin beim Rechtsanwalt im Arbeitsrecht
Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:
- das bzw. die Kündigungsschreiben
- Ihren Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
- Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls vorhanden)
- Sonstige Ihnen vorliegende Unterlagen: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan, Änderungsvereinbarungen, Abmahnungen, Schreiben Ihres Arbeitgebers, Widerspruch des Betriebsrats
„…weitere Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie unter www.arbeitsvertrag.org…“
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