„Wir helfen Menschen in Not. Bei uns soll niemand an der Anwaltsrechnung scheitern.“
Anwalt Arbeitsrecht Berlin
Anwalt Arbeitsrecht Kündigung – Berlin Moabit
Anwälte im Sozialrecht und Arbeitsrecht.
Wir verbinden anwaltliche Expertise im Arbeitsrecht und Sozialrecht. Erst diese Kombination von Fachwissen im Arbeitsrecht und Sozialrecht ermöglicht es, ganzheitlich Ihre Interessen bei einer Kündigung im Arbeitsrecht durchzusetzen.
Meist steht dann erst einmal der Gang zur Agentur für Arbeit an, um Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I) zu beantragen. Die meisten wissen dabei nicht, dass Arbeitsrecht (also z.B. der Schutz gegen eine Kündigung) und Sozialrecht (Arbeitslosengeld I, Hartz 4) unmittelbar miteinander zusammenhängen.
Soforthilfe bei Kündigung im Arbeitsrecht
Bei Kündigungen garantieren wir Ihnen einen Termin bei einem unserer Rechtsanwälte innerhalb von 24 Stunden. Diese sind im Arbeitsrecht auf Kündigungen des Arbeitnehmers spezialisiert. Beachten Sie bitte unbedingt die Klagefrist bei Kündigungen von drei Wochen.
Anwalt Arbeitsrecht Berlin Friedrichshain-Lichtenberg
Hilfe für Sie ist nicht weit. Unsere Rechtsanwälte im Arbeitsrecht (Anwalt Arbeitsrecht Berlin Friedrichshain-Lichtenberg) finden Sie in der Frankfurter Alle 104 in 10247 Berlin Friedrichshain-Lichtenberg. In dringenden Fällen ist kein Termin erforderlich, kommen Sie während den Öffnungszeiten vorbei.
Unwirksame Kündigung / Abfindung
Unsere Erfahrung im Arbeitsrecht zeigt: Viele Kündigungen sind unwirksam. Eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung bedeutet nicht, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet ist. Wir beraten, ob es sinnvoll ist mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht um Ihren Arbeitsplatz zu kämpfen oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erstreiten.
Kündigung und Sperre Arbeitslosengeld
Mit der Kündigung im Arbeitsrecht geht der Ärger mit dem Arbeitsamt, Jobcenter einher. Wir als Anwälte im Arbeitsrecht und Sozialrecht haben tausende Fälle gegen die Berliner Arbeitsämter gewonnen. Bei jeder Kündigung helfen wir Ihnen sofort die richtigen Anträge zu stellen und ggf. gegen falsche Bescheide vom Arbeitsamt vorzugehen.
Kontakt zum Anwalt Arbeitsrecht Moabit bei Kündigung:”Wir kämpfen für Sie gegen Ihre Abmahnung und Kündigung vom Arbeitgeber oder die Sperre vom Arbeitsamt
Unsere Anwälte im Arbeitsrecht Berlin
Beratung im Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag & Befristete Arbeitsverträge
Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht
Beratung zu Aufhebungsverträgen, Prüfung der Wirksamkeit von Aufhebungsverträgen, Prüfung der Anfechtbarkeit von Aufhebungsverträgen.
Lohn & Gehalt im Arbeitsrecht
Prüfung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen.
Befristete Arbeitsverträge
Prüfung der Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages, außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit von Befristungen.
Abmahnung im Arbeitsrecht
Prüfung der Wirksamkeit von Abmahnungen, Beratung über mögliche Vorgehensweisen, außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Abmahnung.
Unser Team*:
Rechtsanwälte spezialisiert auf Kündigung im Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht
Wir verbinden anwaltliche Expertise im Arbeitsrecht und Sozialrecht. Erst diese Kombination von Fachwissen im Arbeitsrecht und Sozialrecht ermöglicht es, ganzheitlich Ihre Interessen bei einer Kündigung im Arbeitsrecht durchzusetzen.
Um Rechtsberatung auf höchstem Niveau zu gewährleisten, legen wir im Arbeitsrecht und Sozialrecht hohen Wert auf ständige Fortbildung wie z.B. zum Fachanwalt für Sozialrecht.
*In Kooperation
Imanuel Schulz
Rechtsgebiete:
Anwalt Arbeitsrecht und Sozialrecht
Fortbildung: Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltskurs Sozialrecht 2015 im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Sozialrecht.
„Ich möchte allen Menschen unabhängig vom Einkommen Hilfe anbieten. Selber war ich arbeitlos nach dem Studium. Diese Erfahrung war prägend. Deshalb bin ich mit ganzem Herzen Anwalt im Sozial- und Arbeitsrecht.“
Timm Springer
Rechtsgebiete:
Rechtsgebiete:
Anwalt Sozialrecht, Mietrecht und Strafrecht. Ehemaliger Mitarbeiter Bundesagentur für Arbeit. Spezialisiert auf Hartz IV.
„Anwalt mit Herz gegenüber meinen Mandanten. Professionelle Erfahrung und Durchsetzungsfähigkeit gegenüber dem Gegner zeichnen meine Arbeit im Sozial-Miet und Strafrecht aus.“
Barbara Hiller
Rechtsgebiete:
Anwalt Arbeitsrecht und Sozialrecht
„Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit, sowie mein fundiertes Fachwissen bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Vertretung meiner Mandanten. Lebensmotto: ‚Die Sache hinter der man steht, hundertprozentig zu vertreten“
Magdalena Gwizdz
Rechtsgebiete:
Anwalt Arbeitsrecht und Sozialrecht
Spezialisiert auf Kündigungen im Arbeitsrecht.
„Ich weiß aus dutzenden von Kündigungen im Arbeitsrecht und hunderten von gewonnen Fällen gegen die Arbeitsagentur, wie ich Ihnen helfen kann: Eine ehrliche Analyse Ihres Problems und eine durchdachte Lösung führen zu einer durchsetzungsstarken Umsetzung. Ich bin an Ihrer Seite gegen Ihren Arbeitgeber.“
Nicolei Huthmann
Rechtsgebiete:
Anwalt Arbeitsrecht und Sozialrecht
Ehemaliger Mitarbeiter Bundesagentur für Arbeit.
„Recht bedeutet nicht immer Gerechtigkeit. Ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.“
Anja Rudolph
Rechtsgebiete:
Anwalt Sozialrecht und Sozialrecht
„Als Fachanwalt für Sozialrecht helfe ich vielen Mandanten seit Jahren vertrauensvoll und erfolgreich durch die Vertretung gegenüber den Berliner Behörden. Das Arbeitsrecht kann man davon thematisch nicht trennen.“
Notfallplan – Kündigung im Arbeitsrecht
Manchen Sie jetzt keine Fehler. Fehler bei einer Kündigung im Arbeitsrecht können viel Geld Kosten und Ihren Arbeitsplatz nicht retten. Der Arbeitgeber hat sich entschieden das Arbeitsverhältnis durch Kündigung zu beenden. So schwer es auch ist dies zu akzeptieren, Sie werden diese Kündigung nicht durch nette Gespräche mit dem Chef aus der Welt schaffen. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Aufgabe. Ihre Aufgabe ist es, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen, keine Fehler zu machen. Darauf wartet Ihr Arbeitgeber nur. Mit diesem Leitfaden wollen wir helfen diese Fehler nach einer Kündigung im Arbeitsrecht zu vermeiden.
Behalten Sie den Briefumschlag der Kündigung. Den Umschlag der Kündigung dürfen Sie auf keinen Fall wegwerfen. Dieser gibt entscheidende Hinweise auf eine etwaige Verfristung der Kündigung oder auf die Art des Zugangs der Kündigung.
Ist in Ihrer Kündigung ein Kündigungsgrund angegeben? Wenn Ja, dann machen Sie sich Notizen, was Sie zu dem vorgeworfenen Behauptungen sagen können. Gibt es Zeugen oder Dokumente, die Ihre Sicht der Dinge stützen?
Sammeln Sie bei einer Kündigung im Arbeitsrecht alle Zeitpläne, Stundenzettel, Lohnabrechnungen, Emails des Arbeitgebers und Vorgesetzten, die Sie betreffen und sich in Ihrem Besitz befinden.
Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht. Ab dem Zugang der Kündigung im Arbeitsrecht läuft die erste Frist. Man muss innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, wenn man gegen die Kündigung im Arbeitsrecht vorgehen möchte. Innerhalb dieser drei Wochen besteht die Möglichkeit eine außergerichtliche Lösung gegen die Kündigung zu finden.
Melden Sie sich unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend und arbeitslos, ansonsten droht eine Sperre durch das Arbeitsamt. Beantragen Sie im gleichen Schreiben auch hilfsweise Arbeitslosengeld II (Hartz 4). Dies ist erforderlich, wenn Sie zu wenig Arbeitslosengeld I bekommen oder gar kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Schicken Sie dem Arbeitsamt noch nicht die Kündigung vom Arbeitgeber mit. Die Art und Weise der Informationen, die das Arbeitsamt von Ihnen erhält sollte dringend mit Ihrem Anwalt abgesprochen sein, ansonsten droht eine Sperre durch das Arbeitsamt. Sie müssen nicht das Formular vom Arbeitsamt verschicken! Egal was das Arbeitsamt behauptet. Formulieren Sie:
„Ich wurde am xy (Datum) gekündigt. Ich melde mich arbeitslos, arbeitssuchend und beantrage Arbeitslosengeld. Hilfsweise beantrage ich ergänzend Arbeitslosengeld 2.“
Diesen Antrag verschicken Sie bitte nicht per Email, sondern per Fax (mit Sendebestätigung) oder Einwurfeinschreiben. Sie können den Antrag auch persönlich gegen Empfangsquittung abgeben. Wichtig ist, dass Sie den Zugang nachweisen können. Machen Sie sich eine Kopie von dem Antrag.
Handelt es sich um eine fristlose oder um eine ordentliche Kündigung? Bei einer ordentlichen Kündigung im Arbeitsrecht müssen Sie weiterhin am Arbeitsplatz erscheinen, es sei denn Sie wurden vom Arbeitgeber ausdrücklich freigestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie im Fall einer ordentlichen Kündigung im Arbeitsrecht weiterhin fristlos gekündigt werden können, wenn Sie sich vertragswidrig verhalten. Dies kann zu vielen rechtlichen und auch finanziellen Nachteilen führen. Merke: Eine Fristlose Kündigung hat Nachteile gegenüber der ordentlichen Kündigung.
Schließen sie nach einer Kündigung keinen Aufhebungsvertrag ab. Besprechen Sie diesen zuerst mit Ihrem Rechtsanwalt im Arbeitsrecht. Lassen Sie sich das Angebot schriftlich mitgeben. Einen Aufhebungsvertrag rückgängig zu machen ist extrem schwer. Generell sollten Sie nie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt im Arbeitsrecht. Fragen Sie sich mal, warum der Arbeitgeber Sie nicht einfach kündigt. Der Grund ist einfach: Nur gegen eine Kündigung kann man eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Kontaktieren Sie bei Verhaltensbedingter Kündigung (Fristlose Kündigung) nicht den Arbeitgeber um sich zu rechtfertigen oder um die Sache „richtig zu stellen“. Ihr Arbeitgeber kann Ihre Einlassungen gegen Sie vor Gericht verwenden. Oft geht es in Verfahren bei verhaltensbedingter Kündigung im Arbeitsrecht um die Beweislast. Diese trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Wenn Sie Stellung nehmen vereinfachen Sie Ihm diese Beweisführung vor dem Arbeitsgericht.
In dringenden Fällen bei Fragen zu einer Kündigung im Arbeitsrecht schicken Sie eine Nachricht per Whats App oder SMS an 0178 71 40 154. Wir können dann erste Fragen zur Kündigung beantworten und Sie hoffentlich etwas beruhigen.
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