Anwalt Arbeitsrecht Berlin Rechtsprechung im Arbeitsrecht

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Anwalt Arbeitsrecht Berlin Imanuel Schulz | Fachanwalt Rudolph

Anwalt Kündigung Berlin

Kündigungsgründe Arbeitsrecht mit Rechtsprechung

1. KÜNDIGUNG IM ARBEITSRECHT WEGEN ALKOHOL AM ARBEITSPLATZ

BAG, Urteil vom 20.03.14 – 2 AZR 565/12

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Wir prüfen, ob Alkoholkonsum in Ihrem Einzelfall tatsächlich eine Kündigung rechtfertigen kann oder welche Schritte notwendig wären um Ihren Arbeitgeber von einer positiven Zukunftsprognose zu überzeugen. Für eine positive Prognose kann eine Therapie von entscheideneder Bedeutung für den Richter bei einer Kündigungsschutzklage sein. Konsultieren Sie, neben Ihrem Anwalt im Arbeitsrecht, Ihren Arzt und Ihre Krankenkasse.

2. KÜNDIGUNGSGRUND „BLAU MACHEN“

BAG, Urteil vom 12.03.09 – 2 AZR 251/07

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Möglicherweise besteht in Ihrem Fall kein Zusammenhang zwischen der Nichtgewährung des Urlaubes und ihrer Arbeitsunfähigkeit.

3. KÜNDIGUNG WEGEN VERWEIGERUNG VON ARBEIT

BAG, Urteil vom 29.08.13 – 2 AZR 273/12

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Möglicherweise hätte der Arbeitgeber vor einer Kündigung zunächst zum milderen Mittel der Abmahnung greifen müssen.

4. KÜNDIGUNGSGRUND ARBEITSZEITBETRUG

BAG, Urteil vom 09.06.11 – 2 AZR 381/10

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Immer, wenn Ihnen ein strafbares Verhalten im Arbeitsrecht vorgeworfen wird, sollten Sie Ihren Anwalt aufsuchen. Nur der Rechtsanwalt bekommt komplette Akteneinsicht beim Staatsanwalt. Diese Informationen sind für die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht wichtig. Zudem sollte eine Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft erreicht werden.

5. KÜNDIGUNG WEGEN DIEBSTAHL

BAG, Urteil vom 10.06.10 – 2 AZR 41/09

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Immer, wenn Ihnen ein strafbares Verhalten im Arbeitsrecht vorgeworfen wird, sollten Sie Ihren Anwalt aufsuchen.Nur der Rechtsanwalt bekommt komplette Akteneinsicht beim Staatsanwalt. Diese Informationen sind für die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht wichtig. Zudem sollte eine Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft erreicht werden.

6. KÜNDIGUNGSGRUND FEHLENDE AUFTRÄGE

BAG, Urteil vom 07.12.78 – 2 AZR 155/77

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Meist hat der Arbeitgeber hier einen Wissensvorsprung, er kennt seine Auftragslage und seine finanzielle Situation genau. Ob der Arbeitgeber dies auch gerichtsfest beweisen kann sollte von einem Anwalt geprüft werden. Der Arbeitgeber muss seine Situation vor Gericht darlegen und beweisen.

7. KÜNDIGUNG WEGEN BELEIDIGUNG

BAG, Urteil vom 27.09.12 – 2 AZR 646/11

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Immer, wenn Ihnen ein strafbares Verhalten vorgeworfen wird, sollten Sie Ihren Anwalt aufsuchen. Nur der Rechtsanwalt bekommt komplette Akteneinsicht beim Staatsanwalt. Diese Informationen sind für die Kündigungsschutzklage wichtig. Zudem sollte eine Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft erreicht werden.

8. KÜNDIGUNGSGRUND KRANKMELDUNG NICHT ERFOLGT

BAG, Urteil vom 31.08.89 AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 23

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Möglicherweise hätte der Arbeitgeber hier zunächst zum milderen Mittel der Abmahnung greifen müssen. Auch die arbeitsvertraglichen Regelungen sind hier zu prüfen. Hier liegen oftmals Fehler beim Kündigungsausspruch vor, lassen Sie Kündigung wegen angeblich nicht oder falsch erfolgter Krankmeldung am Besten von einem Anwalt überprüfen.

9. KÜNDIGUNG WEGEN AFFÄRE

ArbG Berlin, Urteil vom 27.2.2015 — 28 Ca 16939/14

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Besprechen Sie diese heikele Angelegenheit nicht mit Dritten. Finden Sie vor einer Kündigungsschutzklage heraus wie sich die „Affäre“ Ihnen gegenüber verhalten wird.

10. KÜNDIGUNGSGRUND ERKRANKUNG

BAG, Urteil vom 03.04.08 – 2 AZR 965/06;

BAG, Urteil vom 19.04.07 – 2 AZR 239/06

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Für die Vorbereitung einer Kündigungsschutzklage sind die genauen Krankheitsumfstände und eine positive Prognose entscheidend. Ihr Arzt kann Ihnen ggf. helfen.

11. KÜNDIGUNGSGRUND: PRIVATES SURFEN IM INTERNET

BAG, Urteil vom 31.05.07 – 2 AZR 200/06

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Möglicherweise hätte der Arbeitgeber vor einer Kündigung zunächst zum milderen Mittel der Abmahnung greifen müssen. Auch die arbeitsvertraglichen Regelungen sind hier zu prüfen.

12. KÜNDIGUNG WEGEN SCHULDEN / LOHNPFÄNDUNG

BAG, Urteil vom 15.12.05 – 6 AZR 197/05

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Sie können die Küngigung regelmäßig durch ein Privatinsolvenzverfahren abwenden. Dafür brauchen Sie zur Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens einen Rechtsanwalt. Wir helfen Ihnen bei der Durchführung der Privatinsolvenz.

13. KÜNDIGUNGSGRUND MOBBING

BAG, Urteil vom 16.05.07 – 8 AZR 709/06

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Bei Mobbing empfiehlt es sich, ein Mobbingtagebuch zur Beweissicherung zu führen. Unter gewissen Umständen sollte Strafanzeige gestellt werden.

14. KÜNDIGUNG WEGEN EIGENMÄCHTIGER BEURLAUBUNG

BAG, Urteil vom 20.01.94 – 2 AZR 521/93

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Vielleicht lag diesem Umstand ein Missverständnis zugrunde, so dass die außerordentliche Kündigung nicht ausgesprochen werden dürfen. Je nach Umfang und Verstoß hätte der Arbeitgeber vor einer Kündigung zunächst zum milderen Mittel der Abmahnung greifen müssen. Sammeln Sie alle Beweise (Emails, Zeugen), die zu Ihrem Verhalten geführt haben.

15. KÜNDIGUNGSGRUND: SEXUELLE BELÄSTIGUNG

BAG, Urteil vom 09.06.11 – 2 AZR 323/10

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Immer, wenn Ihnen ein strafbares Verhalten im Arbeitsrecht vorgeworfen wird, sollten Sie Ihren Anwalt aufsuchen. Nur der Rechtsanwalt bekommt komplette Akteneinsicht beim Staatsanwalt. Diese Informationen sind für die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht wichtig. Zudem sollte eine Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft erreicht werden.

16. KÜNDIGUNG WEGEN FALSCH ABGERECHNETER REISEKOSTEN

BAG, Urteil vom 11. 7. 2013 – 2 AZR 994/12

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Immer, wenn Ihnen ein strafbares Verhalten im Arbeitsrecht vorgeworfen wird, sollten Sie Ihren Anwalt im Arbeitsrecht aufsuchen.Nur der Rechtsanwalt bekommt komplette Akteneinsicht beim Staatsanwalt. Diese Informationen sind für die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht wichtig. Zudem sollte eine Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft erreicht werden.

17. KÜNDIGUNGSGRUND: RAUCHVERBOT

BAG, Urteil vom 27.09.12 – 2 AZR 955/11

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Je nach Umfang und Verstoß hätte der Arbeitgeber vor einer Kündigung zunächst zum milderen Mittel der Abmahnung greifen müssen.

18. KÜNDIGUNG WEGEN ZUSPÄTKOMMEN

BAG, Urteil vom 17.03.88 – 2 AZR 576/87

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Je nach Umfang und Verstoß hätte der Arbeitgeber vor einer Kündigung zunächst zum milderen Mittel der Abmahnung greifen müssen.

19. KÜNDIGUNGSGRUND VERDACHT EINER STRAFTAT

BAG, Urteil vom 29.11.07 – 2 AZR 724/06

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Immer, wenn Ihnen ein strafbares Verhalten im Rahmen des Arbeitsrecht vorgeworfen wird, sollten Sie Ihren Anwalt im Arbeitsrecht aufsuchen. Nur der Rechtsanwalt bekommt komplette Akteneinsicht beim Staatsanwalt. Diese Informationen sind für die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht wichtig. Zudem sollte eine Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft erreicht werden.

20. KÜNDIGUNG WEGEN PRIVATER HANDYNUTZUNG

BAG, Urteil v. 27.04. 06 – 2 AZR 386/05

Tip vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Möglicherweise hätte der Arbeitgeber vor einer Kündigung zunächst zum milderen Mittel der Abmahnung greifen müssen. Auch die arbeitsvertraglichen Regelungen sind hier zu prüfen.

Die Kündigung – Welche Arten der Kündigung gibt es?

Es gibt die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung wird die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten, eine außerordentliche Kündigung erfolgt fristlos.
Bei einer Kündigung ist die Angabe eines Kündigungsgrundes nicht immer erforderlich. Ob es in Ihrem Fall der Angabe eines Kündigungsgrundes bedarf, fragen Sie am Besten Ihren Anwalt Arbeitsrecht (unsere Kontaktdaten).
Eine außerordentliche Kündigung bedarf immer der Angabe eines Grundes. Das Arbeitsrecht unterscheidet die Gründe für eine Kündigung nach drei Kategorien: Es gibt personenbedingte Kündigungsgründe, verhaltensbedingte Kündigungsgründe und betriebliche Gründe, die zur Kündigung führen können.

Eine Kündigung aus personenbedingten Gründen, wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeit zu verrichten und dies an seinen persönlichen Fähigkeiten, Eigenschaften oder seinen Vorstellungen liegt.

Voraussetzung einer personenbedingten Kündigung ist ein Verschulden oder ein vorwerfbares Verhalten.

Liegen die Gründe für die Kündigung im betriebswirtschaftlichen, vom Arbeitgeber organisierten Bereich, so wird eine Kündigung betriebsbedingt ausgesprochen. Diese Art der Kündigung wird insbesondere dann gewählt, wenn Aufträge wegfallen oder wenn der Arbeitgeber zu Sparmaßnahmen gezwungen ist.

Warum ist es so wichtig, eine außerordentliche Kündigung arbeitsrechtlich von einem Anwalt überprüfen zu lassen?

Gerade außerordentliche Kündigungen sind oft fehlerhaft, da gesetzliche und arbeitsvertragliche Regelungen hierzu oft missachtet werden.
Ist eine außerordentliche Kündigung fehlerhaft, so kann dies dazu führen, dass der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis fortsetzen muss und weiterhin zu Lohnzahlungen verpflichtet ist. Wenn zu Unrecht eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, also die Kündigungsfrist „umgangen“ wird, so drohen Ihnen weitere finanzielle Verluste. Der Arbeitgeber bezahlt nämlich für die Dauer der Kündigungsfrist keinen Lohn mehr, obwohl er, bei Ausspruch einer ordnungsgemäßen Kündigung weiterhin zur Lohnzahlung verpflichtet gewesen wäre. Inwiefern dies in Ihrem Fall erreicht werden kann, besprechen Sie mit Ihrem Anwalt (Kontakt!)
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss sich der Arbeitnehmer unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit melden . Die Bundesagentur für Arbeit kann nach § 159 SGB III eine Sperrzeit verhängen, wenn z.B. die Kündigung personenbedingt ausgesprochen wurde, dem Arbeitnehmer also ein Fehlverhalten vorgeworfen worden ist. Eine Sperrzeit führt zu erheblichen finanziellen Einbußen. Wird die Kündigung jedoch angegriffen und im Rahmen des Verfahrens beispielsweise in eine ordentliche Kündigung umgewandelt, ist eine Sperre rechtswidrig. Vergessen Sie jedoch nicht, dem Bescheid der Bundesagentur für Arbeit innerhalb eines Monats zu widersprechen. Gerne wird Ihr Anwalt Arbeitsrecht Sie auch hierzu beraten